Mittwoch, 19. Januar 2011

Pusten, pusten...

Seit 1999 ist die Luftdichtheit der Gebäudehülle in der Energieeinsparverordnung (EnEV) verankert. Eine luftdichte Gebäudehülle ist die Voraussetzung für die Realiierung zeitgemäßer Energiekonzepte: Energetische Maßnahmen wie beispielsweise der Einbau moderner Heizsysteme oder Fenster erreichen ihr Potenzial erst, wenn unerwünschte Leckagen in der Gebäudehülle beseitigt werden. Die BlowerDoor-Messung, mit der ein Gebäude auf Luftdichtheit geprüft wird, kann zudem vor schwerwiegenden Bauschäden schützen, die entstehen, wenn feuchtwarme Raumluft durch Fugen in die Baukonstruktion eindringt. Kurz und bündig: Unser Haus hat mit sehr guten Werten bestanden. Für unser Haus liegt ein Richtwert von 1,5 vor. Dieser Wert muss unterschritten werden. Nach zwei Messungen konnten wir den sehr guten Wert von 0,9 verbuchen.



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